Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verwerten wir
Schlämme ohne Grenzwertüberschreitungen
deren Inhaltsstoffe |
- unter den Grenzwerten der AbfKlärV vom 15.04.1992, |
- unter sonstigen behördlichen Grenzwertvorgaben |
liegen auf folgenden Verwertungswegen: | landwirtschaftliche Verwertung |
stoffliche Verwertung | |
energetische Verwertung |
Schlämme mit Grenzwertüberschreitungen
deren Inhaltsstoffe |
- über den Grenzwerten der AbfKlärV vom 15.04.1992, |
- über sonstigen behördlichen Grenzwertvorgaben |
liegen auf folgenden Verwertungswegen: | energetische Verwertung |